Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpaketes „Wohnraum und Bauoffensive“ mit dem Ziel, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen, wobei auch Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden.
Der Handwerkerbonus ist Teil des Konjunkturpaketes „Wohnraum und Bauoffensive“ mit dem Ziel, die Bauwirtschaft und das Handwerk in Österreich zu unterstützen, wobei auch Anreize für Investitionen in private Wohn- und Lebensbereiche geschaffen werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Renovierung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Die Arbeiten im eigenen Zuhause reichen beispielsweise vom Kücheneinbau, Bodenlegen oder Ausmalen bis zu Gewerken wie Installateur, Dachdecker oder Baumeister. Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten). Die Maßnahmen müssen nach dem 1.3.2024 begonnen und vor dem 31.12.2025 abgeschlossen sein. Über die Erbringung der Maßnahmen muss eine Schlussrechnung im Sinne des § 11 Umsatzsteuergesetzes vorliegen, in der die reinen Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind. Förderwerber kann nur eine natürliche Person sein. Der Rechtstitel der Nutzung (Eigentum, Wohnungseigentum, Miteigentum, Miete, Baurecht) ist unbeachtlich. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge). Die Mindestgrenze je Schlussrechnung beträgt € 250,-. Es gibt zwei Förderperioden. Für im Jahr 2024 durchgeführte Maßnahmen können höchstens € 10.000,- und für das Kalenderjahr 2025 maximal € 7.500,- beantragt werden. Das ergibt einen Handwerkerbonus für 2024 von maximal € 2.000,- und einen Handwerkerbonus für 2025 von maximal € 1.500,-. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Förderantrag (allerdings mehrere Rechnungen gemeinsam) gestellt werden.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Renovierung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich. Die Arbeiten im eigenen Zuhause reichen beispielsweise vom Kücheneinbau, Bodenlegen oder Ausmalen bis zu Gewerken wie Installateur, Dachdecker oder Baumeister. Gefördert werden nur reine Arbeitskosten (ohne Fahrt- und Materialkosten). Die Maßnahmen müssen nach dem 1.3.2024 begonnen und vor dem 31.12.2025 abgeschlossen sein. Über die Erbringung der Maßnahmen muss eine Schlussrechnung im Sinne des § 11 Umsatzsteuergesetzes vorliegen, in der die reinen Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind. Förderwerber kann nur eine natürliche Person sein. Der Rechtstitel der Nutzung (Eigentum, Wohnungseigentum, Miteigentum, Miete, Baurecht) ist unbeachtlich. Die Arbeitsleistung muss von einem befugten Unternehmer erbracht und in Rechnung gestellt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosten ohne Umsatzsteuer (Nettobeträge). Die Mindestgrenze je Schlussrechnung beträgt € 250,-. Es gibt zwei Förderperioden. Für im Jahr 2024 durchgeführte Maßnahmen können höchstens € 10.000,- und für das Kalenderjahr 2025 maximal € 7.500,- beantragt werden. Das ergibt einen Handwerkerbonus für 2024 von maximal € 2.000,- und einen Handwerkerbonus für 2025 von maximal € 1.500,-. Pro Kalenderjahr und Förderwerber kann nur ein Förderantrag (allerdings mehrere Rechnungen gemeinsam) gestellt werden.
- Qualitätshandwerk
- Qualitätshandwerk
Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:
Die Erneuerung von Dächern, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.
Beispiele für förderungsfähige Arbeitsleistungen:
Die Erneuerung von Dächern, Austausch von Fenstern, Austausch von Bodenbelägen, Malerarbeiten, Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima), Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen), Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools, etc.
- Wo Handwerk drin ist, kommt Freude raus.
- Wo Handwerk drin ist, kommt Freude raus.
Handwerkerbonus beantragen
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15.7.2024. Die Beantragung erfolgt online über Handwerkerbonus beantragen. Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Handwerkerbonus beantragen
Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15.7.2024. Die Beantragung erfolgt online über Handwerkerbonus beantragen. Zur Identifikation des Antragstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.